Stadt Oberhausen und gelbe Säcke

Von Michael Gisbers 12. Oktober 2015

Das Prinzip ist doch ganz einfach: Jeder, der gelbe Säcke benötigt um seinen Müll dem Recycling zuzuführen kann diese bei der Stadtverwaltung z. B. in Sterkrade abholen. Die Aussage dort ist, dass man pro Haushalt eine Rolle bekommt.

Soweit gibt es auch keine Probleme. Aber was passiert nun falls man versucht für die beiden Haushalte in denen man gemeldet ist und die auch beide in Oberhausen sind, jeweils eine Rolle zu bekommen? Auch ganz einfach: Man bekommt nur eine Rolle und die Aussage „Nur eine Rolle pro Haushalt.“

Das Argument, dass man aber in zwei Haushalten gemeldet ist und man damit auch für beide Haushalte berechtigt ist Säcke abzuholen zieht nicht, da dann ja jeder kommen könnte.

Auf die Frage wie man das denn lösen könnte kam dann die Aussage: „Bestellen Sie doch einfach gelbe Tonnen, dann haben Sie das Problem nicht mehr.“ Nach einer Alternative gefragt kam noch der Vorschlag: „Kommen Sie nochmal wieder.“

Diese Alternative habe ich dann in Anspruch nehmen wollen und habe mich wieder angestellt. Daraufhin wollte mir die Dame am Empfang weiterhin keine 2. Rolle aushändigen, aber auch meine Meldebescheinigung – die ich dabei hatte – nicht sehen über die sie die Eintragung für zwei Haushalte gesehen hätte.

Bei weiterem Nachbohren wurde mir dann aber als „Ausnahme“ eine zweite Rolle ausgehändigt statt mir die Auskunft zu geben wer denn die Entscheidung treffen könnte mir für beide Haushalte jeweils eine Rolle auszuhändigen.

Kann das wirklich so schwer sein? Wenn jemand die erforderlichen Daten für einen Nachweis vorlegt dort einen Blick draufzuwerfen und dann entsprechend zu handeln?

Anscheinend schon, denn es ist einfacher die Regel „Eine Rolle pro Haushalt“ auf „Eine Rolle pro Person“ umzumünzen. Wobei schon die Aussage „Eine Rolle pro Haushalt“ auf der offiziellen Hompage der Stadt Oberhausen nicht genannt wird. Dort werden nur die Ausgabestellen genannt. Die Ausgabemenge ist hier nicht festgelegt.

Wie ich inzwischen herausfinden konnte ist auch die Stadt Oberhausen nicht für die Regulierung zuständig. Dies sind die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Oberhausen (WBO), die wiederum auf der Homepage auch keine Regelung zur Ausgabe treffen.

Auf eine Stellungnahme aus dieser Richtung warte ich noch.